Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der 73 Ventures UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs- und Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Umfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich garantiert. Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber wirkt bei der Erfüllung des Auftrags mit, indem er erforderliche Unterlagen zur Verfügung stellt, Entscheidungen fristgerecht trifft und benannte Ansprechpartner freistellt. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend und können zu Mehraufwand führen.
§ 5 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Tagessätze und Festpreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halben und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber für interne Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart.
§ 9 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.